Anforderungen an Torkretbeton und die wichtigsten Kontrollprüfungen
Zweck der Anwendung des Torkretverfahrens zur Ausbesserung beschädigter Beton- oder Eisenbetonflächen ist die Herstellung einer Spritzbetonschicht mit den vom Planer angenommenen Parametern. Das Grundprinzip der Ausbesserung beruht auf der Wahl eines solchen Ausbesserungsmaterials, dessen Materialeigenschaften möglichst nah den Eigenschaften des Konstruktionsbetons sind. Es gibt eigentlich keine Materialien, die alle notwendigen Anforderungen in jedem bestimmten Fall erfüllen würden. Entscheidet sich der Planer für eine Ausbesserung mit dem Torkretverfahren, muss er die Endparameter des Torkretbetons festlegen. Der Ausführende muss dagegen, oft in Zusammenarbeit mit dem Planer, die Zusammensetzung des Mischungsentwurfes festlegen, um die angenommenen Anforderungen zu erfüllen.
Die Brauchbarkeitsbedingung der Torkretmischung zur Ausbesserung sollte die Erfüllung der festgelegten Anforderungen an den aus dieser Mischung hergestellten Torkret sein. Der Torkretbeton soll über entsprechende mechanische und physikalische Eigenschaften verfügen. Die Kontrollprüfungen sollen in erster Linie folgende Aspekte umfassen:
und manchmal auch:
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Wasserdurchlässigkeit,
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Elastizitätskoeffizient ,
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Schwinden,
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Zugfestigkeit,
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Schutzwirksamkeit (z.B. Beständigkeit gegen CO2 und Chloride),
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Alterungsbeständigkeit.
Prüfungen
Über den Endeffekt der erbrachten Ausbesserung entscheiden all diese Prüfungskontrollen, die zur Sicherung vorschriftgemäßer Verfahrensbedingungen bei der Ausführung der Torkretarbeiten unternommen werden.
Sehr wichtig ist eine laufende Kontrolledurchführung und Überwachung der auszuführenden Arbeiten. Direkte Prüfungen auf der Baustelle sichern die geforderte Ausbesserungsqualität und ermöglichen zugleich eine direkte Berichtigung. Entscheidende Bedeutung kommt den Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen zu, deren Kontrolle auf:
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laufenden Lufttemperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessungen,
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Untergrundtemperatur- und Untergrundfeuchtigkeitsmessung beruht.
Zur Durchführung der Kontrollprüfungen von hergestelltem Spritzbeton ist es notwendig, eindeutige Festlegungen über Art und Methoden deren Durchführung anzunehmen, vor allem im Bezug auf Probentyp und die Art deren Vorbereitung.
Über die Ausbesserungsmöglichkeit eines beschädigten Untergrunds entscheidet seine Abreißfestigkeit. Diese Untersuchung beruht auf einem „Pull-Off“-Test mit einer Frequenz, die dem Bedarf jeweiligen Objekts entspricht. Durchschnittliche Abreißfestigkeit des Untergrunds darf nicht 1,5 MPa unterschreiten. Erfüllt der Untergrund diese Bedingung nicht, muss vor dem Aufbringen des Torkretbetons eine Bewehrung aus mechanisch verankerten Gittern hergestellt werde. In solchen Fällen darf die min. Torkretdicke 5 cm nicht unterschreiten. Die Haftfestigkeit des Torkretbetons am Untergrund darf nicht kleiner als 1,5 MPa sein (Durchschnitt)
Die Methode zur Herstellung von würfelförmigen oder zylinderförmigen Betonproben durch Einspritzung des Betons in die Formen ist zu verwerfen. Nach der Norm PN-EN 14488-1:2008 muss der Beton auf Prüfplatten mit dem Mindestmaß von 500 x 500 mm bei manueller Auftragung und 1000 x 1000 mm bei automatischer Auftragung (Roboter) gespritzt werden. Die Stärke soll dem Maß der Prüfproben entsprechen, die aus den Prüfplatten ausgeschnitten werden, darf jedoch 100 mm nicht unterschreiten. Zum Einsatz sollen Prüfplatten (Formen) aus Stahl oder aus Materialien, die kein Wasser aufnehmen, kommen. Die Prüfplatten sind senkrecht aufzustellen und sollen mit denselben Geräten und Technik sowie aus derselben Entfernung bespritzt werden, wie das bei der tatsächlichen Auftragung auf der Baustelle der Fall ist.
Die Prüfplatte soll sofort einem Schutz gegen Feuchtigkeitsverlust unterzogen werden, und zwar mit derselben Methode, welche auf der Baustelle verwendet wird. Die Prüfplatten sind zwecks späterer Identifizierung zu kennzeichnen (Mischung, Herstellungsort, Datum, Bediener, etc.). Die Prüfplatte darf 18 Stunden lang nach dem Bespritzen nicht berührt werden. Innerhalb von nächsten 7 Tagen sind die Prüfplatten zu pflegen. Untersuchungsproben müssen aus den Prüfplatten ausgeschnitten werden, dürfen jedoch kein Material enthalten, das sich näher als 125 mm vom Rand befindet (Ausnahme bilden Balkensenden zur Biegefestigkeitsprüfung). Während des Transportes zum Prüflabor sind die Prüfplatten oder ausgeschnittene Proben gegen mechanische Beschädigung und Feuchtigkeitsverlust zu schützen.
Festlegungen zur Durchführung der Torkretbetonuntersuchungen müssen an den Ausmaß und Umfang der Ausbesserungsarbeiten angepasst sein.
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